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Online-Rechner qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum Kreis Olpe 2025

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Geben Sie bitte die Wohnfläche in m² an (Ganzzahligen Wert zwischen 25 und 150 m²).

Geben Sie bitte das Baujahr an.
Bitte geben Sie an, ob folgende Modernisierungen oder Kernsanierungen durchgeführt wurden.
Bitte geben Sie an, welche Wohnmerkmale auf die Wohnung zutreffen.


Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 150 m². Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder Sonderwohnraumverhältnissen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:

  • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein);
  • Wohnraum, der ganz oder größtenteils gewerblich genutzt wird;
  • Wohnraum in Studenten- und Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosen- oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung);
  • Untermietverhältnisse;
  • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
  • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;

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Der Mietspiegel Kreis Olpe 2025 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich des Kreises Olpe erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von Oktober 2024 bis Januar 2025 bei 4.348 mietspiegelrelevanten Haushalten zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt.

Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Bei der Regressionsanalyse wird die Netto-Kaltmiete als eine Funktion von einer Vielzahl von Einflussfaktoren modelliert. Zugleich können wohnwertsteigernde und wohnwertmindernde Einflussfaktoren isoliert und bestimmt werden. Es handelt sich bei dem Regressionsmodell um einen multiplikativ-additiven Ansatz.

Anwendung für die Regressionsauswertung findet das "Regensburger Modell". Bei diesem wird die Netto-Kaltmiete eines Mietobjekts über die multiplikative Verknüpfung in einem zweistufigen Verfahren geschätzt. In einem ersten Schritt wird der Einfluss der Wohnfläche berechnet, während im zweiten Schritt Zu- und Abschläge für Baujahresklassen und andere Wohnwertmerkmale berechnet werden.

An der Erstellung des Mietspiegels hat ein projektbegleitender Arbeitskreis mitgewirkt. Die Projektleitung lag beim Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation des Kreises Olpe. Nähere Informationen finden Sie in der Mietspiegelbroschüre:

Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Mietspiegel, sowie zum Download der Mietspiegelbroschüre.

Die tatsächlich für eine bestimmte Wohnung gezahlte Miete kann vom Durchschnitt abweichen.Gründe für diese Abweichung können unterschiedlichste Ursachen sein. Eine Miete wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und bei der Preisbildung können auch Mietdauer und soziale Aspekte eine Rolle spielen. Zudem können Lage- und Ausstattungsmerkmale unterschiedlich ausgeprägt sein. Beispielsweise ist die Einbauküche in einer Wohnung eben nicht genau gleichwertig zur Einbauküche in einer anderen Wohnung. Auch aus diesen Gründen werden unterschiedliche Mieten gezahlt, auch wenn zwei Wohnungen nach den oben genannten Kriterien als gleich anzusehen wären. Für die ortsübliche Miete kann also nicht ein bestimmter Wert angegeben werden, der dann genau einzuhalten wäre. Darüber hinaus gibt es Merkmale, die in den Mietzuschlägen und Mietabschlägen nicht berücksichtigt sind (zum Beispiel weitere Ausstattungsbesonderheiten), welche ebenso auf die Preisbildung wirken können.

Da Mietspiegel nicht die gesamte Streuung an Merkmalen berücksichtigen können, werden Wohnungen gewöhnlich als ortsüblich bezeichnet, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegen, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne reicht im Kreis Olpe von - 16,4 % bis + 15,6 %.

Bitte beachten Sie beim Vergleich der laut dem Mietspiegel ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete, dass hier nur die Netto-Kaltmiete für die gemietete Wohnfläche betrachtet wird. Weitere Nebenleistungen sind darin nicht enthalten.

Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Übersicht über die im Kreis Olpe gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen – aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.

Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.

Folgende Stellen können zum Mietpiegel Olpe 2025 Auskunft geben

Für das gesamte Kreisgebiet:

  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe

    Werner Figge (Tel.: 02761/81-323)

    Ellen Mette (Tel.: 02761/81-395)

    Westfälische Straße 75

    57462 Olpe

    E-Mail: gutachterausschuss@kreis-olpe.de

  • Mieterverein Lennetal und Umgebung e.V.

    Mieterverein Sauerland und Umgebung e.V.

    Stefan Wintersohle

    Frankfurter Straße 74

    58095 Hagen

    Tel.: 02331/204360 / E-Mail: stefan.wintersohle@mietervereine-hagen.de

  • Deutscher Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V.

    Marco Karsten

    Koblenzer Straße 5

    57072 Siegen

    Tel.: 0271/51997 / E-Mail: m.karsten@mieterbund-siegerland.de

Primär für die Stadt Attendorn und die Gemeinde Finnentrop:

  • Haus- und Grundeigentümerverein Attendorn und Umgebung e.V.

    Michael Koschig

    Kölner Straße 27

    57439 Attendorn

    Tel.: 02722/3877 / E-Mail: m.koschig@immoexperten.de

Primär für die Stadt Lennestadt und die Gemeinden Kirchhundem und Finnentrop:

  • Haus & Grundeigentümerverein Lennestadt und Umgebung e.V.

    Alexander Hufnagel

    Hundemstraße 45

    57368 Lennestadt

    Tel.: 02723/3366 / E-Mail: info@alexander-hufnagel.com

Primär für die Städte Olpe und Drolshagen sowie die Gemeinde Wenden:

  • Haus & Grundeigentümerverein Olpe und Umgebung e.V.

    Bettina Becker

    Im Großen Garten 1

    57462 Olpe

    Tel.: 02761/838410 / E-Mail: bb@hbs-olpe.de

Kreisangehörige Städte und Gemeinden:

  • Hansestadt Attendorn

    Ludger Gabriel

    Kölner Straße 12

    57439 Attendorn

    Tel.: 02722/64305 / E-Mail: l.gabriel@attendorn.org

  • Stadt Drolshagen

    Jan Wolff

    Dechant-Fischer-Straße 7 (Altes Kloster)

    57489 Drolshagen

    Tel.: 02761/970160 / E-Mail: j.wolff@drolshagen.de

  • Gemeinde Finnentrop

    Oliver Scheermann

    Am Markt 1

    57413 Finnentrop

    Tel.: 02721/512-141 / E-Mail: o.scheermann@finnentrop.de

  • Gemeinde Kirchhundem

    Daniela Hein

    Hundemstraße 35

    57399 Kirchhundem

    Tel.: 02723/409-44 / E-Mail: d.hein@kirchhundem.de

  • Stadt Lennestadt

    Paul Kleffmann

    Thomas-Morus-Platz 1

    57368 Lennestadt

    Tel.: 02723/608 650; E-Mail: p.kleffmann@lennestadt.de

  • Stadt Olpe

    Judith Feldner

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Tel.: 02761/83-1266 / E-Mail: j.feldner@olpe.de

  • Gemeinde Wenden

    Dirk Rasche

    Hauptstraße 75

    57482 Wenden

    Tel.: 02762/406608 / E-Mail: d.rasche@wenden.de