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Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 150 m². Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder Sonderwohnraumverhältnissen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
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Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Bei der Regressionsanalyse wird die Netto-Kaltmiete als eine Funktion von einer Vielzahl von Einflussfaktoren modelliert. Zugleich können wohnwertsteigernde und wohnwertmindernde Einflussfaktoren isoliert und bestimmt werden. Es handelt sich bei dem Regressionsmodell um einen multiplikativ-additiven Ansatz.
Anwendung für die Regressionsauswertung findet das "Regensburger Modell". Bei diesem wird die Netto-Kaltmiete eines Mietobjekts über die multiplikative Verknüpfung in einem zweistufigen Verfahren geschätzt. In einem ersten Schritt wird der Einfluss der Wohnfläche berechnet, während im zweiten Schritt Zu- und Abschläge für Baujahresklassen und andere Wohnwertmerkmale berechnet werden.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein projektbegleitender Arbeitskreis mitgewirkt. Die Projektleitung lag beim Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation des Kreises Olpe. Nähere Informationen finden Sie in der Mietspiegelbroschüre:
Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Mietspiegel, sowie zum Download der Mietspiegelbroschüre.Die tatsächlich für eine bestimmte Wohnung gezahlte Miete kann vom Durchschnitt abweichen.Gründe für diese Abweichung können unterschiedlichste Ursachen sein. Eine Miete wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und bei der Preisbildung können auch Mietdauer und soziale Aspekte eine Rolle spielen. Zudem können Lage- und Ausstattungsmerkmale unterschiedlich ausgeprägt sein. Beispielsweise ist die Einbauküche in einer Wohnung eben nicht genau gleichwertig zur Einbauküche in einer anderen Wohnung. Auch aus diesen Gründen werden unterschiedliche Mieten gezahlt, auch wenn zwei Wohnungen nach den oben genannten Kriterien als gleich anzusehen wären. Für die ortsübliche Miete kann also nicht ein bestimmter Wert angegeben werden, der dann genau einzuhalten wäre. Darüber hinaus gibt es Merkmale, die in den Mietzuschlägen und Mietabschlägen nicht berücksichtigt sind (zum Beispiel weitere Ausstattungsbesonderheiten), welche ebenso auf die Preisbildung wirken können.
Da Mietspiegel nicht die gesamte Streuung an Merkmalen berücksichtigen können, werden Wohnungen gewöhnlich als ortsüblich bezeichnet, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegen, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese 2/3-Spanne reicht im Kreis Olpe von - 16,4 % bis + 15,6 %.
Bitte beachten Sie beim Vergleich der laut dem Mietspiegel ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete, dass hier nur die Netto-Kaltmiete für die gemietete Wohnfläche betrachtet wird. Weitere Nebenleistungen sind darin nicht enthalten.
Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Übersicht über die im Kreis Olpe gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen – aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe
Werner Figge (Tel.: 02761/81-323)
Ellen Mette (Tel.: 02761/81-395)
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-olpe.de
Mieterverein Lennetal und Umgebung e.V.
Mieterverein Sauerland und Umgebung e.V.
Stefan Wintersohle
Frankfurter Straße 74
58095 Hagen
Tel.: 02331/204360 / E-Mail: stefan.wintersohle@mietervereine-hagen.de
Deutscher Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V.
Marco Karsten
Koblenzer Straße 5
57072 Siegen
Tel.: 0271/51997 / E-Mail: m.karsten@mieterbund-siegerland.de
Haus- und Grundeigentümerverein Attendorn und Umgebung e.V.
Michael Koschig
Kölner Straße 27
57439 Attendorn
Tel.: 02722/3877 / E-Mail: m.koschig@immoexperten.de
Haus & Grundeigentümerverein Lennestadt und Umgebung e.V.
Alexander Hufnagel
Hundemstraße 45
57368 Lennestadt
Tel.: 02723/3366 / E-Mail: info@alexander-hufnagel.com
Haus & Grundeigentümerverein Olpe und Umgebung e.V.
Bettina Becker
Im Großen Garten 1
57462 Olpe
Tel.: 02761/838410 / E-Mail: bb@hbs-olpe.de
Hansestadt Attendorn
Ludger Gabriel
Kölner Straße 12
57439 Attendorn
Tel.: 02722/64305 / E-Mail: l.gabriel@attendorn.org
Stadt Drolshagen
Jan Wolff
Dechant-Fischer-Straße 7 (Altes Kloster)
57489 Drolshagen
Tel.: 02761/970160 / E-Mail: j.wolff@drolshagen.de
Gemeinde Finnentrop
Oliver Scheermann
Am Markt 1
57413 Finnentrop
Tel.: 02721/512-141 / E-Mail: o.scheermann@finnentrop.de
Gemeinde Kirchhundem
Daniela Hein
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem
Tel.: 02723/409-44 / E-Mail: d.hein@kirchhundem.de
Stadt Lennestadt
Paul Kleffmann
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Tel.: 02723/608 650; E-Mail: p.kleffmann@lennestadt.de
Stadt Olpe
Judith Feldner
Franziskanerstraße 6
57462 Olpe
Tel.: 02761/83-1266 / E-Mail: j.feldner@olpe.de
Gemeinde Wenden
Dirk Rasche
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Tel.: 02762/406608 / E-Mail: d.rasche@wenden.de