Mietspiegelfragebogen Glossar

Allgemeine Informationen Gebäude und Wohnung

Mietbeginn
Der Mietbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die aus einem Mietvertrag resultierenden vertraglichen Pflichten der unterzeichnenden Parteien beginnen.
Mietänderung
Das Datum der letzten Mietänderung beschreibt den Zeitpunkt, ab dem eine Anpassung der monatlich zu zahlenden Nettokaltmiete greift.
Wohnfläche
Die Wohnfläche umfasst entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV) die Grundflächen aller in der Wohnung liegenden Räume. Die Nutzflächen außerhalb der Wohnung wie Dachboden- oder Kellerflächen sind nicht hinzuzurechnen.
Baujahr des Gebäudes
Das Baujahr entspricht dem Jahr der Errichtung des Gebäudes. Kommen im Gebäude neue Wohnungen hinzu, zum Beispiel durch den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses, durch Aufstockung oder durch Anbau, ist das Jahr der Bezugsfertigkeit dieser Wohnungen maßgebend.
Souterrain
Das Geschoss, dessen Fußboden unterhalb der Geländeoberfläche liegt und als Wohnraum dient.
Hochparterre
Das Geschoss eines Wohngebäudes, welches ein halbes Stockwerk über der ebenen Erde liegt.
Erdgeschoss (EG)
Das zur ebener Erde liegende Geschoss.
1. Obergeschoss (OG)
Das unmittelbar über dem Erdgeschoss bzw. Hochparterre gelegene Geschoss.
Dachgeschoss (DG)
Das Geschoss des Gebäudes mit Dachschrägen, welches über dem obersten Vollgeschoss liegt. Flachdächer sind keine Dachgeschosse!

Ausstattung

Durchgangszimmer
Besitzt die Wohnung ein Durchgangszimmer, sind nicht alle Räume vom Flur (von der Diele) aus erreichbar. Durchgangszimmer werden auch als gefangene Räume bezeichnet.
Bodengleiche Dusche
Als Bodengleiche Dusche werden Duschen mit niedrigem Einstieg bis zu einer Höhe von maximal 2cm betrachtet.
Türen mindestens 90 cm breit
Türen mit einer Breite von 90 cm ermöglichen die barrierefreie Nutzung der Wohnung für Rollstuhlfahrer.

Mietpreis und Nebenkosten

Netto-Kaltmiete
Die Netto-Kaltmiete beschreibt die durch den Mieter monatlich zu zahlende Grundmiete, welche weder Betriebs- noch sonstige Nebenkosten enthält.
Betriebskostenvorauszahlung
Die Summe der Betriebskostenvorauszahlungen ohne die Grundmiete. Sie enthält nicht die Vorauzahlungen für die Heizkosten oder sonstige Aufschläge (wie. z.B. Garagenmiete).
Heizkosten
Die durch den Mieter geleistetetn Vorauszahlungen auf Heizkosten sowie die Warmwasseraufbereitung.

Modernisierung und Energieeffizienz

Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für den Mietspiegel geben Sie uns bitte den Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf an.