Online-Rechner qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum südwestlicher Landkreis Heilbronn 2026

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Wählen Sie bitte die Gemeinde bzw. Stadt aus.

Geben Sie bitte die Wohnfläche in m² an (einen ganzzahligen Wert zwischen 25 und 160 m²).

Geben Sie bitte das Baujahr an.
Bitte geben Sie an, ob folgende Modernisierungen durchgeführt wurden.
Bitte geben Sie an, welche Wohnmerkmale auf die Wohnung zutreffen.


Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 25 m² und 160 m². Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder Sonderwohnraumverhältnissen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:

  • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein);
  • Wohnraum, der ganz oder größtenteils gewerblich genutzt wird;
  • Wohnraum in Studenten- und Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosen- oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung);
  • Untermietverhältnisse;
  • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken);
  • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind;

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Der Mietspiegel südwestlicher Landkreis Heilbronn 2026 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich des südwestlichen Landkreises Heilbronn erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von Dezember 2025 bis März 2026 bei rund 5.500 Eigentümern zu 7.700 Haushalten zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermietern durchgeführt.

Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Bei der Regressionsanalyse wird die Netto-Kaltmiete als eine Funktion von einer Vielzahl von Einflussfaktoren modelliert. Zugleich können wohnwertsteigernde und wohnwertmindernde Einflussfaktoren isoliert und bestimmt werden. Es handelt sich bei dem Regressionsmodell um einen multiplikativ-additiven Ansatz.

Anwendung für die Regressionsauswertung findet das "Regensburger Modell". Bei diesem wird die Netto-Kaltmiete eines Mietobjekts über die multiplikative Verknüpfung in einem zweistufigen Verfahren geschätzt. In einem ersten Schritt wird der Einfluss der Wohnfläche berechnet, während im zweiten Schritt Zu- und Abschläge für Baujahresklassen und andere Wohnwertmerkmale berechnet werden.

Die Projektleitung lag bei der Abteilung Grundstücksmanagement der Kreisstadt Eppingen. Nähere Informationen finden Sie in der Mietspiegelbroschüre.